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FG Niedersachsen, 19.12.2001 - 2 K 12 (XII) 589/97 |
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FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 2 K 12 (XII) 589/97 (https://dejure.org/2001,24270)
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Volltextveröffentlichung
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EStG § 7g Abs. 2, 3
Ansparabschreibung - Eigenständige Ermittlung der Größenmerkmale für die Bildung einer Ansparabschreibung nach den Verhältnissen des Betriebes zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.07.1999 - I R 57/98
Sonderabschreibungen und Ansparrücklage nach § 7 g EStG : Ausschüttungsbelastung …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.12.2001 - 2 K 12 (XII) 589/97
Dementsprechend hat auch der BFH bei Neugründungen stets angenommen, dass solche Betriebe notwendig die Voraussetzungen nach § 7 g Abs. 2 , Abs. 3 EStG erfüllen (BFH-Urteil vom 21. Juli 1999, I R 57/98, BFH/NV 2000, 273 ), da bei solchen Betrieben in der Anlaufphase regelmäßig ein besonderer Liquiditäts- und damit Förderbedarf bestehe (…a.a.O., unter 3 b). - FG Düsseldorf, 30.11.1998 - 7 V 7026/98
Inanspruchnahme von Ansparabschreibungen und Sonderabschreibungen; …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.12.2001 - 2 K 12 (XII) 589/97
Dazu sind die Verhältnisse des Betriebes für den maßgebenden Zeitpunkt - nämlich hier den 31.12.1994 - eigenständig zu ermitteln (ebenso FG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 1998, 7 V 7026/98 A, juris).