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   FG Niedersachsen, 19.12.2001 - 2 K 12 (XII) 589/97   

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https://dejure.org/2001,24270
FG Niedersachsen, 19.12.2001 - 2 K 12 (XII) 589/97 (https://dejure.org/2001,24270)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.12.2001 - 2 K 12 (XII) 589/97 (https://dejure.org/2001,24270)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 2 K 12 (XII) 589/97 (https://dejure.org/2001,24270)
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Volltextveröffentlichung

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    EStG § 7g Abs. 2, 3
    Ansparabschreibung - Eigenständige Ermittlung der Größenmerkmale für die Bildung einer Ansparabschreibung nach den Verhältnissen des Betriebes zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.07.1999 - I R 57/98

    Sonderabschreibungen und Ansparrücklage nach § 7 g EStG : Ausschüttungsbelastung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.12.2001 - 2 K 12 (XII) 589/97
    Dementsprechend hat auch der BFH bei Neugründungen stets angenommen, dass solche Betriebe notwendig die Voraussetzungen nach § 7 g Abs. 2 , Abs. 3 EStG erfüllen (BFH-Urteil vom 21. Juli 1999, I R 57/98, BFH/NV 2000, 273 ), da bei solchen Betrieben in der Anlaufphase regelmäßig ein besonderer Liquiditäts- und damit Förderbedarf bestehe (a.a.O., unter 3 b).
  • FG Düsseldorf, 30.11.1998 - 7 V 7026/98

    Inanspruchnahme von Ansparabschreibungen und Sonderabschreibungen;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.12.2001 - 2 K 12 (XII) 589/97
    Dazu sind die Verhältnisse des Betriebes für den maßgebenden Zeitpunkt - nämlich hier den 31.12.1994 - eigenständig zu ermitteln (ebenso FG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 1998, 7 V 7026/98 A, juris).
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